Vorwurf Subventionsbetrug

Sie haben eine Vorladung, einen Strafbefehl oder eine Anklage wegen Subventionsbetrugs erhalten? Reagieren Sie richtig. Durch eine frühzeitig richtige Herangehensweise lassen sich schwere Konsequenzen vermeiden.


Bei dem Vorwurf des Subventionsbetrugs im Sinne von § 264 StGB geht es darum, dass im Rahmen der Beantragung von Subventionen und staatlichen Leistungen (beispielsweise Förderungen, Zuwendungen, Beihilfen, Darlehen oder sonstigen Vergünstigungen) unrichtige Angaben gemacht worden sein sollen. Bereits eine falsche Angabe kann eine Straftat darstellen. Derzeit führen Polizei und Staatsanwaltschaft bundesweit eine Vielzahl solcher Verfahren.

Vermeiden Sie schwere Konsequenzen durch frühzeitige Beauftragung erfahrener Strafverteidiger. Wir verteidigen Sie bundesweit und beraten Sie noch heute – auf Wunsch via Zoom.


Ermittlungsverfahren: Wie ist der weitere Verlauf?

Am Anfang stehen häufig überraschend und für die Betroffenen sehr belastend Beschuldigtenvorladung, Kontenpfändung und Durchsuchung. In der Regel sind bereits umfangreiche Ermittlungen vorausgegangen. Nach Abgabe an die Staatsanwaltschaften obliegt es dortiger Entscheidung, ob die Sache durch eine Anklage oder einen Strafbefehl geringsanhängig gemacht oder im Wege der Einstellung beendet wird.

Welche Folgen drohen?


Subventionsbetrug kann mit Geld- oder Gefängnisstrafen bestraft werden. Der Strafrahmen reicht bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen können bis zu zehen Jahre Freiheitsstrafe drohen. Zentraler Maßstab ist die Höhe der angeblich unberechtigt erhaltenen Zuwendung. Die finanziellen Folgen eines Strafverfahrens können über eine etwaige Geldstrafe hinaus ganz erheblich sein. So droht neben Rückforderungsansprüchen die strafrechtliche Einziehung von Vermögenswerten. Die Vorschrift des § 264 StGB bietet jedoch erfahrungsgemäß auch erhebliche Verteidigungschancen.

Was ist jetzt wichtig?

Kein voreiliger Aktionismus

In der Regel wurden bereits Ermittlungen durchgeführt, deren genauen Inhalt Sie nicht kennen.

Schweigerecht nutzen

Vermeiden Sie voreilige Stellungnahmen. Durch Schweigen bewahren Sie idR. eine bessere Ausgangsposition.

Fachkundige Beratung suchen

Fachkundige Berater verfügen über umfangreiche Erfahrung und bestimmen mit Ihnen die richtige Vorgehensweise.

Individuell taktisch vorgehen

Der optimale taktische Ansatz hängt von der bisherigen Aktenlage und den aktuellen Annahmen der Ermittlungsbehörden ab.

Wir sind Strafverteidiger.


kpw – Wir sind als hochspezialisierte Wirtschaftsstrafverteidiger täglich mit Fällen des Subventionsbetrugs befasst. Wir beraten umfassend, werten die vollständigen behördlichen Akten aus und prüfen eingehend, wie rechtlich belastbar die erhobenen Vorwürfe im Einzelfall sind.

 

Wir verstehen uns als erfahrener Partner an Ihrer Seite und erarbeiten für Sie das optimale Verteidigungskonzept. Bei Bedarf können wir ein Team von bis zu 6 spezialisierten Partnern zusammenstellen. Ziel ist es, schwerwiegende Sanktionen zu vermeiden und Ihre persönliche Handlungsfähigkeit wiederherstellen.

 

Unsere Kanzlei wurde vielfach ausgezeichnet, darunter von den Zeitschriften WirtschaftsWoche, stern und WWL legal als führende Anwaltskanzlei auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrecht.

Ihre Vorteile bei kpw

Sofortige Beratung

Wir wissen, dass die Situation für Sie belastend ist. Wir beraten Sie umgehend.

Direkte Kommunikation

Unsere moderne Kanzlei ist auf die bundesweite Vertretung von Mandanten eingerichtet.

Langjährige Erfahrung

Als spezialisierte Kanzlei verfügen wir über lange Erfahrung im Subventionsstrafrecht.

Persönliche Betreuung

Ein Partner führt Ihr Mandat individuell und entwickelt mit Ihnen das optimale Verteidigungskonzept.

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