SARS-CoV-2 Hygienehinweise

Unser Kanzleibetrieb ist vollständig gewährleistet. Wir sind wie gewohnt werktags täglich von 09:00 bis 18:00 Uhr zuverlässig für Sie erreichbar und verfügbar.

Zu unserem und unserer Mandaten Schutz und um die weitere Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verhindern, gelten in unserer Kanzlei folgende Hygieneregeln:

I. Besprechungen

Die Anzahl und der Umfang von persönlichen Mandantenbesprechungen sollen nach Möglichkeit reduziert werden. Wir bieten Besprechungen auch per Telefon oder verschlüsselter Videokonferenz an. Prüfen Sie diese Möglichkeiten, bevor Sie einen Termin in der Kanzlei vereinbaren. Unser Empfang wird Ihnen entsprechende Kontaktmöglichkeiten anbieten und die Umsetzung organisieren.

II. Besuch in unseren Kanzleiräumen

Bei einem Besuch in unserer Kanzlei bitten wir Sie die folgenden Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten:


  1. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin.
  2. Im Eingangsbereich finden Sie einen Desinfektionsspender und einen Besucherwaschraum. Wir bitten alle Personen, die die Kanzlei betreten, sich vorab die Hände zu waschen oder diese zu desinfizieren.
  3. Bitte tragen Sie in unseren Räumen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  4. Bitte wahren Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern.
  5. Bitte verzichten Sie auf jeden Fall auf einen Besuch in der Kanzlei, wenn Sie oder Kontaktpersonen Symptome wie Husten oder Fieber haben.
  6. Bitte erscheinen Sie pünktlich, aber nicht zu früh, um ein Zusammentreffen mit anderen Besuchenden zu vermeiden.
  7. Kommen Sie möglichst ohne Begleitung zu Ihrem Termin. Sollte eine Begleitung unbedingt erforderlich sein, melden Sie dies bitte vorher telefonisch an.
  8. Während der Beratung sorgen wir in unseren Besprechungszimmern für einen Sitzabstand von über 1,5 Metern. Die Größe der Räume lässt eine Einhaltung leicht zu.
  9. Büros, Warte- und Besprechungsräume werden regelmäßig belüftet.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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