IT und Datenschutz

Mit der zunehmenden Digitalisierung von Kommunikations-, Geschäfts- und Handelsprozessen verlagern sich ursprünglich klassische strafrechtliche Problemlagen zunehmend auf eine technische Ebene. Gesetzgeber und Justiz sind längst in der digitalen Realität angekommen und passen Verfolgungs- und Sanktionsmechanismen an die aktuellen technischen Begebenheiten an. Ermittler und Staatsanwaltschaften haben Spezialabteilungen für Ermittlungen im Bereich des „Cybercrime“ eingerichtet.

Unternehmen und Individuen sehen sich zunehmend strafrechtlichen Vorwürfen bei der Verwendung und Verarbeitung von Daten und dem Zugriff auf digitale Informationen ausgesetzt. Eine wachsende Vielzahl an Vorwürfen hat die Begehung von Straftaten in weltweiten Datennetzen zum Gegenstand.

Zugleich steigt der Beratungsbedarf für Unternehmen im Zusammenhang mit Angriffsszenarien über technische Netzwerke. Dies reicht von Fällen des Computerbetrugs über das Ausspähen von Daten bis zum direkten Angriff auf die Datenintegrität durch Computersabotage. Beratung und Verteidigung in diesen Spezialbereichen erfordern umfangreiches technisches und rechtliches Grundlagen- und Erfahrungswissen. Wir sind regelmäßig in entsprechenden Ermittlungsverfahren tätig und beraten Einzelpersonen und Unternehmen im Bereich des IT-Strafrechts. Eine zentrale Herausforderung ist es im Bereich des IT-Strafrechts vielfach, technische Prozesse und Abläufe in strafjuristische Begriffe zu fassen und zu übersetzen. Wir beraten Sie umfassend im Bereich des IT-Strafrechts – von der strafrechtlichen Begleitung und Durchführung interner Untersuchung bis zur Erstattung von Strafanzeigen.

Wir sind Strafverteidiger.

Das IT-Strafrecht bietet besondere Verteidigungschancen. Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

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