Strafrecht für Arbeitgeber

Eine Reihe von strafrechtlichen Vorschriften richten sich ausschließlich an Arbeitgeber.

Anknüpfungspunkt sind dabei insbesondere die Pflichten eines Arbeitgebers zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern. Daneben sind auch andere, zentrale sozialrechtliche Pflichten teilweise strafbewehrt.

Das einprägsamste Beispiel strafbaren Verhaltens in diesem Bereich ist die sogenannte Schwarzarbeit, mithin die Beschäftigung von Arbeitskräften unter bewusster Umgehung von sozialrechtlichen und steuerlichen Pflichten.  Entsprechende Vorwürfe werden vielfach begleitet von hohen Forderungen der Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger. Hinzu kommen prozessuale Sicherungsmaßnahmen wie der Arrest im Ermittlungsverfahren. Strafrechtlich droht die Einziehung von Taterträgen, welche auch gegenüber dem Unternehmen erfolgen kann.

Strafverteidigung im Bereich des Arbeitgeberstrafrechts erfordert besondere Umsicht. Insbesondere ist immer der Blick in das Sozialversicherungrecht und zum Steuer(straf)recht erforderlich. Wir verteidigen Sie umfassend gegen alle in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe.  Dies geschieht in enger Kooperation mit sozialrechtlich und steuerrechtlich beauftragten Beratern – gerade dort, wo Spezialmaterien, etwa das Recht der Arbeitnehmerüberlassung, betroffen sind.  Wir hinterfragen die tatsächlichen Annahmen der Ermittlungsbehörden, insbesondere auch dort, wo sie Schadensbestimmungen und -schätzungen zugrunde liegen.

Wir sind Strafverteidiger.

Wir analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe und entwickeln Lösungen für Ihren Fall. Hierfür greifen wir auf jahrzehntelange spezialisierte Erfahrung zurück und führen das Verfahren zum optimalen Ziel. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei selbstverständlich den vielfältigen Einstellungsmöglichkeiten des Strafprozessrechts.

page.php