Andreas Wattenberg

Ich bin als Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht ausschließlich auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts tätig. Neben der Verteidigung von individuell Beschuldigten berate und vertrete ich Unternehmen in strafrechtlichen Ermittlungs- und Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ein besonderer Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Vertretung leitender Mitarbeiter von Finanzinstituten in Verfahren wegen des Vorwurfs der Untreue. Im Mittelpunkt meiner Tätigkeit steht darüber hinaus die Verteidigung wegen des Vorwurfs der Korruption und in Verfahren wegen Subventionsbetrugs.

Nach einer zweijährigen Tätigkeit in einer gesellschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei in London habe ich meine Tätigkeit als Strafverteidiger in Bremen aufgenommen. 1995 bin ich nach Berlin gewechselt und war von 2002-2012 als Namenspartner in der Kanzlei Krause Lammer Wattenberg tätig. 2013 habe ich gemeinsam mit meinen Partnern Kai Kempgens, Jens Palupski und Herbert Kremer die Kanzlei kpw Rechtsanwälte gegründet.

Ich bin von 1997 – 2011 als Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V. tätig gewesen.

Ich veröffentliche regelmäßig zu Themen des Wirtschaftsstrafrechts und referiere dazu auf Fortbildungsveranstaltungen.

Andreas Wattenberg

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
wattenberg@kpw.berlin

Aufsätze:


  • Zur wirksamen Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht des Berufsgeheimnisträgers durch juristische Personen – der BGH in Sachen Wirecard, ZWH 2021, 283-289
  • Anmerkung zum Beschluss des OLG Frankfurt vom 30.04.2020 (Tatmehrheit bei Einreichung eines Prüfungsberichts gem. § 26 Abs. 1 Satz 3 KWG sowohl bei Bundesbank als auch BaFin), Heft 5/2021 ZWH
  • Zum Tatbestandsmerkmal des Vermögensnachteils im Untreuetatbestand – Der ‘bilanzielle Ansatz’ des Bundesverfassungsgerichts, ZBB 2010, 507 (gemeinsam mit Dr. Philipp Gehrmann)
  • Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 24.2.2010 – 5 StR 38/10 (Verwertungsverbot des Geständnisses nach Aufhebung eines Verständigungsurteils; Fortgeltung der Strafobergrenze), StV 2010, 471
  • Anmerkung zum Beschluss des BGH v. 24.2.2010 – 5 StR 23/10 (Unzulässigkeit von Verfahrensrügen bei Verständigungsurteil), StV 2010, 471
  • Anmerkung zum Urteil des BGH v. 19. 5. 2009 – IX ZR 174/06 (Zur Unangemessenheit einer Vergütung, die mehr als das Fünffache über den gesetzlichen Gebühren liegt), StV 2010, 92
  • Zentrales Cash-Managment als Untreuetatbestand im Konzernverbund, StV 2005, 523
  • Leichtfertige Steuerverkürzung als berufsrechtliches Risiko des steuerlichen Beraters, Stbg 2004, 567
  • Anmerkung zum Urteil des BGH v. 11. 9. 2003 – 3 StR 316/02 (Audio-visuelle-Vernehmung; Verletzung des Beschleunigungsgebotes), StV 2004, 243
  • Auskunftsersuchen der Steuerfahndungsämter gegenüber Kreditinstituten bei Spekulationsgewinnen im Wertpapierbereich, BB 2003, 444 (gemeinsam mit Patrick Teubner)
  • Umsatzabhängige Zuwendungen durch Hersteller von Medizinprodukten im Bereich der klinischen Medizin, Berliner Ärzteblatt 2003, 22
  • Eckpunkte einer Reform des Strafverfahrens, ZRP 2001, 441
  • Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum mittelbaren Zeugenbeweis, StV 2000, 688
  • Der Corpus Juris – Tauglicher Entwurf für ein einheitliches europäisches Straf- und Strafprozessrecht, StV 2000, 95

Buchbeiträge:


  • Co- Autor „Zentes/Glaab (Hrsg.) Kommentar zum GwG“, 3.Auflg. 2022.
  • „Investitionszulagengesetz“ in: Flore/Tsambikakis (Hrsg.), Kommentar zum Steuerstrafrecht (2. Auflg. 2016)
  • „Strafrechtliche Risiken für Berater. Insolvenzverwalter, Gläubiger auch unter Berücksichtigung der Neuerungen des ESUG“ in: Sladek/Heffner/Graf Brockdorff (Hrsg.), Insolvenzrecht 2013/2014
  • „We will kick in – Der Einfluss von US-Unternehmenssanktionen bei grenzüberschreitenden Wirtschaftsstraftaten“ in: Huck/Kurth (Hrsg,), Compliance aus dem Blickwinkel des internationalen und europäischen Wirtschaftsstrafrechts
  • „Subventionsbetrug“ (§ 264 StGB) in: Achenbach/Ransiek (Hrsg.), Handbuch Wirtschaftsstrafrecht (5.Aufl. 2019)

Veranstaltungen:


  • 05.11.2021
    Fachseminar interne Revision – Prüfung doloser Handlungen gemeinsam mit WP Thomas Kurth (Deloitte) bei der Sparkassenakademie Niedersachsen

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