Eine Verurteilung wegen Insolvenzstraftaten kann ganz erhebliche Nebenfolgen haben: vom Gewerberecht zum Gesellschaftsrecht. Wir stellen zentrale Aspekte vor.
Im Steuerstrafrecht besteht die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige nach § 371 AO Straffreiheit zu erlangen.
BGH-Entscheidung zum Verjährungsbeginn bei Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB)
Infragekommende Täter bei der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO
Zur Problematik der Schadensbestimmung im Rahmen der Untreue bei Risikogeschäften.
Auskunftspflicht vs. strafrechtliche Verwertbarkeit : Problematik und Reichweite bei der Insolvenz
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